Eislaufen im Lockdown (Update 8. Februar 2021)

8.Februar 2021 – UPDATE: Hier kann man die aktuellen Covid-19-Vorgaben einsehen. Bewegung/Einzelsportarten in der frischen Luft – dazu zählt auch das Eislaufen – ist mit einem rücksichtsvollen Miteinander/Abstandhalten nach wie vor erlaubt.

UPDATE: Die Bundesregierung hat den Lockdown verlängert. Unter anderem ist der „Babyelefant“ ab 25. Jänner auf 2 Meter „mutiert“. Weitere Informationen kann man hier entnehmen.

Der dritte CoV-Lockdown mit Start heute, 26. Dezember, bringt wieder viele strikte Maßnahmen. Die Ausgangsbeschränkungen gelten rund um die Uhr, Kontakte werden stark eingeschränkt. Der Handel ist bis auf Grundversorger geschlossen, Gastronomie, Beherbergungs-, viele Freizeit- und alle Kulturbetriebe bleiben zu.
20201223_Corvid_Publikumseislauf_Regeln_final_kleinIndividual-Sport im Freien ist jedoch, unter Einhaltung bestimmter Verhaltensregeln, von diesen Restriktionen ausgenommen. Dazu zählt unter anderem auch das Eislaufen, nicht jedoch der Eishockeysport. D. h. nach Definition des Gesundheitsministeriums, dass leider jegliches Stattfinden auf der Eisfläche mit Schläger und Puck auch in diesem Lockdown untersagt ist.

Der UEC Leisach wird die Natureisfläche weiterhin gerne bestmöglich aufbereiten und bietet somit eine Möglichkeit sich sportlich zu betätigen, sich ein wenig vom coronabegleiteten Alltag abzulenken.
Wir bitten jedoch um Einhaltung der Verhaltensregeln und der Platzordnung.
Das Eislaufen in der Leisacher Natureisarena ist gratis. Trotzdem wäre es erfreulich, uns (für einen Grillabend der ehrenamtlichen UEC-MithelferInnen z.B. & div. anderen Kostenaufwendungen) eine kleine Anerkennung zukommen zu lassen (IBAN22 3600 0000 0922 3884, Sportunion Leisach – Sektion Eishockey). Wir bedanken uns vorab.
Es ist uns ferner ein Anliegen anzuregen, jetzt nachdem der Handel größtenteils wieder schließen muss, trotzdem überwiegend regional zu shoppen -> schau z.B. bei unseren Partnern mal rein.